Der Frühling ist die ideale Zeit, um Ihre Immobilie auf Vordermann zu bringen. Nach den kalten Wintermonaten bietet sich jetzt die Gelegenheit, frischen Wind in Ihr Zuhause zu bringen und notwendige Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten in Angriff zu nehmen. Wie Sie Ihr Eigenheim optimal auf die warme Jahreszeit vorbereiten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Der erste Eindruck zählt – das gilt ganz besonders für den Außenbereich Ihrer Immobilie. Beginnen Sie mit der Pflege Ihres Gartens und Ihrer Terrasse. Entfernen Sie Rückstände aus Herbst und Winter und schneiden Sie verblühte Pflanzen zurück. Denken Sie daran, rechtzeitig neue Blumen oder Sträucher zu pflanzen, um Farbe in Ihren Garten oder auf Ihren Balkon zu bringen. Ein gepflegter Außenbereich erhöht die Attraktivität Ihres Hauses und wirkt sich positiv auf den Wert aus.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Reinigung der Fassade. Schmutz, Algen und andere Ablagerungen beeinträchtigen das Erscheinungsbild und gefährden die Bausubstanz. Reinigen Sie Ihre Fassade gründlich und begutachten Sie den Zustand. Ein frischer Anstrich kann Wunder wirken und Ihrem Haus ein neues Gesicht geben.
Nach einem langen Winter sind Fenster und Türen oft stark beansprucht. Prüfen Sie Dichtungen und Scharniere auf Schäden und Verschleiß. Beschädigte Dichtungen sollten unbedingt ausgetauscht werden, um Energieverluste zu vermeiden. Eine gründliche Reinigung der Fenster sorgt nicht nur für einen klaren Blick in die aufblühende Natur, sondern auch für mehr Licht im Haus. Ein neuer Anstrich der Fensterrahmen und der Haustür kann zudem attraktive Akzente setzen.
Auch drinnen gibt es viel zu tun. Beginnen Sie mit einem gründlichen Frühjahrsputz. Entfernen Sie Staub und reinigen Sie Teppiche und Polster. Überlegen Sie, ob Sie die Wände streichen oder bereits mit kleinen dekorativen Veränderungen für einen frischen Look sorgen. Auch neue Vorhänge oder Kissen machen einen sichtbaren Unterschied und lassen Ihr Zuhause in neuem Glanz erstrahlen.
Der Frühling ist die ideale Zeit, um über Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz nachzudenken. Nutzen Sie die Kraft der Sonne und investieren Sie zum Beispiel in eine Photovoltaikanlage. Damit können Sie Ihren eigenen Strom aus Sonnenenergie erzeugen, Ihre Energiekosten deutlich senken und gleichzeitig etwas für die Umwelt tun. Darüber hinaus lohnt sich die Installation von Solaranlagen zur Wärmegewinnung.
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Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.
Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!
BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:
Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.
Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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