Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist ein zentraler Bestandteil bei Kauf, Verkauf oder Vermietung von Immobilien. Sie beeinflusst nicht nur den Preis, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verträge und andere Vereinbarungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es bei der Wohnflächenberechnung ankommt.
Die Wohnfläche einer Immobilie umfasst alle Flächen, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Dazu zählen in der Regel Wohn- und Schlafräume, Küchen sowie Bäder. Auch Flächen wie Flure und Abstellräume werden in der Regel einbezogen. Keller und Garagen gehören dagegen zur Nutzfläche. Die Grundfläche hingegen bezieht sich auf die gesamte Flächenabmessung des Gebäudes und ist insbesondere für die Berechnung der Grundsteuer von Bedeutung.
In Deutschland wird die Wohnfläche meist nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet. Dabei werden die Flächen innerhalb der Wohnräume berücksichtigt – je nach Deckenhöhe jedoch eingeschränkt. Räume mit einer Höhe von weniger als einem Meter werden gar nicht, Flächen mit einer Höhe zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte angerechnet.
Balkone und Terrassen werden in der Regel nur zu 25 % einbezogen. In besonderen Fällen, beispielsweise bei außergewöhnlicher Gestaltung oder Lage, kann diese Anrechnung auf bis zu 50 % erhöht werden. Entscheidend ist, dass die Fläche ausschließlich von den jeweiligen Eigentümern genutzt wird. Bei Gemeinschaftsflächen ist eine Anrechnung nicht zulässig.
Bei einem Wintergarten oder einem Schwimmbad zählt der Raum, sofern er allseitig geschlossen ist, zu 50 % zur Wohnfläche und bei zusätzlicher Beheizung sogar zu 100 %.
Die genaue Berechnung der Wohnfläche ist für Vermieter und Mieter von entscheidender Bedeutung, da sie rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben kann. Gemäß der Wohnflächenverordnung müssen alle relevanten Flächen korrekt ausgewiesen werden. Abweichungen zwischen der im Mietvertrag angegebenen und der tatsächlichen Wohnfläche können zu Ansprüchen auf Mietminderung oder zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses führen.
Die Wohnflächenberechnung ist ein komplexes Thema, das viele Aspekte umfasst. Wenn Sie eine transparente und faire Berechnung wünschen, kann es sich lohnen, einen Experten zurate zu ziehen. Als erfahrene Immobilienmakler und -verwalter stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne!
In Zeiten stark schwankender Energiepreise ist es für Verbraucher besonders wichtig, flexibel auf Veränderungen reagieren zu können. Eine wesentliche Verbesserung in diesem Bereich ist der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Dieses Thema steht bereits seit 2018 auf der politischen Agenda, wird aber erst am 6. Juni 2025 offiziell in Kraft treten.
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist eine gesetzliche Regelung, die es Verbrauchern ermöglicht, ihren Stromlieferanten innerhalb eines Werktages zu wechseln. Ab Juni 2025 ist jeder Lieferant und Netzbetreiber dazu verpflichtet, den schnellen Wechsel durchzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Verbraucher die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) angeben. Diese Nummer, die Sie auf Ihrer Stromrechnung finden, dient der eindeutigen Zuordnung Ihrer Verbrauchsstelle. Bei einem Lieferantenwechsel ist die Angabe der MaLo-ID essenziell, um Verzögerungen zu vermeiden.
Durch die Beschleunigung des Lieferantenwechsels haben Sie die Möglichkeit, schnell auf Marktveränderungen zu reagieren. Wenn Ihr bisheriger Versorger die Preise erhöht, können Sie innerhalb eines Tages zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Die neue Regelung bietet Ihnen somit mehr Flexibilität bei der Wahl Ihres Energieversorgers und eine bessere Kontrolle über Ihre Energiekosten.
Beachten Sie allerdings, dass mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Energieverträge nicht mehr rückwirkend gekündigt oder abgeschlossen werden können. Schließen Sie den neuen Energievertrag daher mindestens 14 Tage vor Ihrem Einzug ab. Wird der Einzug nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Anmeldung beim gewünschten Lieferanten unter Umständen nicht rechtzeitig erfolgen – in diesem Fall werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den allgemeinen Preisen beliefert. Wenn Sie sich zu spät abmelden, wird Ihnen möglicherweise der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt.
Sie sind Vermieter? Dann sollten Sie Ihre Mieter rechtzeitig über die neue Regelung informieren, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist ein Fortschritt in der Energiewirtschaft, der Ihnen mehr Kontrolle und Flexibilität bietet. Durch die gesetzlichen Vorgaben wird der Prozess nicht nur beschleunigt, sondern auch transparenter. Da eine rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldung jedoch nicht mehr möglich sein wird, sollten Sie die Fristen stets im Auge behalten. Wenn Sie mehr über den 24-Stunden-Lieferantenwechsel oder die Wahl des passenden Stromanbieters erfahren möchten, beraten wir Sie gerne.
Entscheiden Sie sich für einen Immobilienkauf oder -verkauf mit einem Makler, fällt in der Regel eine Provision an. Was das genau ist und inwiefern sich die Maklerprovision auszahlt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die Maklerprovision (auch Courtage genannt) ist das Entgelt, das ein Immobilienmakler für seine Tätigkeit erhält. Die Provision wird vertraglich festgelegt und wird fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet, dass die Zahlung erst dann erfolgt, wenn der Kauf erfolgreich abgeschlossen ist und alle rechtlichen Schritte abgewickelt wurden.
Früher war es üblich, dass der Käufer die Maklerprovision zahlt. Mit dem neuen Gesetz, das im Dezember 2020 in Kraft getreten ist, wird die Provision für selbstgenutzte Immobilien wie Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen gerechter verteilt. Käufer und Verkäufer teilen sich nun die Provision, wobei jede Partei mindestens die Hälfte übernimmt. Der Anteil des Verkäufers darf dabei nicht geringer sein als der des Käufers. Diese Regelung gilt allerdings nur für Immobilienverkäufe zwischen Privatpersonen und für privat genutzte Immobilien. Ausgenommen sind unbebaute Grundstücke, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien.
Bei Immobilien zur Miete gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Hier zahlt derjenige die Provision, der den Makler beauftragt hat.
Die Maklercourtage ist eine sinnvolle Investition für Käufer und Verkäufer. Ein Makler wie wir von Cornelia Hopf Immobilien verfügt über umfassende Marktkenntnisse und hat Zugang zu zahlreichen Kaufinteressenten. Mit unseren effektiven Marketingstrategien, unserem starken Netzwerk in der Region rund um Erfurt und unserem Verhandlungsgeschick beschleunigen wir den Verkauf und erzielen einen angemessenen Preis. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie die gesamte Organisation einschließlich der Besichtigungen und entlasten Sie damit erheblich.
Käufer profitieren von dem großen Immobilienangebot und dem exklusiven Zugang zu Häusern und Wohnungen, die nicht öffentlich angeboten werden. Unsere umfassende Beratung und Expertise gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit bei Ihrer Kaufentscheidung. In diesem Sinne ist die Maklerprovision ein kleiner Preis für die Sicherheit und Effizienz, die Sie durch den Service eines Experten erhalten.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung zum Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie in Erfurt, Weimar, Gotha oder Sömmerda? Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns darauf, Sie kompetent zu unterstützen!
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