Die Immobilienbranche steht 2025 vor großen Veränderungen, die Sie als (zukünftiger) Eigentümer, Vermieter oder Investor unmittelbar betreffen. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft, die eine neue Berechnung der Grundsteuer vorsieht und nun stärker von aktuellen Marktverhältnissen abhängt. Anstelle des bisherigen Einheitswerts wird künftig der tatsächliche Immobilienwert zur Berechnung herangezogen. Die neue Formel lautet: Immobilienwert x Steuermesszahl x Hebesatz. Da der Hebesatz von den jeweiligen Kommunen festgelegt wird, sollten Sie sich als Immobilienbesitzer rechtzeitig über die neuen Berechnungsmodalitäten informieren, um künftige Kosten besser einschätzen zu können.
Mit der Erhöhung der CO₂-Steuer ab dem 1. Januar 2025 von 45 Euro auf 50 Euro pro Tonne CO₂ lohnt es sich einmal mehr, auf energieeffiziente Technologien umzusteigen. So senken Sie Ihre Heizkosten und sichern langfristig den Wert Ihrer Immobilie. Mieter tragen die CO₂-Bepreisung in der Betriebskostenabrechnung nicht allein, da sich Vermieter an den zusätzlichen Kosten beteiligen müssen.
Ab Januar werden die Regelungen zur Restnutzungsdauer (RND) von Immobilien umfassend überarbeitet, was Auswirkungen auf die steuerliche Abschreibung und die Bewertung von Immobilien hat. Beispielsweise kann eine verkürzte RND nur noch angesetzt werden, wenn sie weniger als 10 Jahre beträgt. Zudem müssen Gutachten auf einer Vor-Ort-Besichtigung basieren.
In diesem Jahr wird die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen einer Reform unterzogen. Geplant ist, dass Betreiber von neu installierten PV-Anlagen künftig keine Vergütung mehr für ins öffentliche Netz eingespeisten Strom erhalten, wenn die Preise an der Strombörse negativ sind. Dies bedeutet für PV-Neulinge eine verringerte Rendite und verlängerte Amortisationszeiten – gleichzeitig steigt jedoch der Anreiz, den erzeugten Strom zu speichern und selbst zu nutzen.
Die Reform soll den Bundeshaushalt entlasten, aus dem die EEG-Förderung finanziert wird, sowie möglichen Netzüberlastungen infolge des Rekordausbaus entgegenwirken
Sie besitzen ein Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen? Dann müssen Sie ab Januar mindestens einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge bereitstellen, um den Ausbau der Elektromobilität zu unterstützen.
Ab 2025 gilt eine Installationspflicht für sogenannte Smart Meter (intelligente Zähler) für:
Auch für Kamin- und Holzöfen gelten nun strengere Regeln. Geräte, die die neuen Grenzwerte nicht einhalten, müssen entweder ersetzt oder mit modernen Filtersystemen nachgerüstet werden. So dürfen Geräte, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert und zugelassen wurden, nicht mehr als 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter ausstoßen. Wer solche Öfen weiter betreibt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Falls Sie Fragen zu den Änderungen haben oder Unterstützung bei Ihrem Immobilienkauf oder -verkauf in Erfurt und der Umgebung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir von Cornelia Hopf Immobilien stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie umfassend!
Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.
Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!
BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:
Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.
Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
https://www.facebook.com/Immobilien.Recht.Inkasso.Erfurt/
Kennen Sie unseren Rahmenvertrag KSH-Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz? Lesen Sie in der Leistungsübersicht mehr zum Inhalt der Versicherung. Wenn Sie an einem Angebot interessiert sind, senden Sie uns eine Mail an office@hopf-immobilien.de.
Sind Sie Verwaltungsbeirat und möchten gern hilfreiche Informationen für Ihre tagtägliche Arbeit als Beirat? Dann abonnieren Sie die Fachzeitschrift BEIRATAKTUELL.