Cornelia Hopf Immobilien

15.11.2024Scheidung: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?

Eine Scheidung bringt viele Herausforderungen mit sich, insbesondere wenn es um die gemeinsame Immobilie geht. In diesem Beitrag verschaffen wir Ihnen einen Überblick über Ihre Möglichkeiten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich zur Seite und erleichtern Ihnen die Entscheidungsfindung. 

Die ersten Schritte

Zunächst sollten Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie ermitteln. Dies ist nicht nur für den Verkauf, sondern auch für Ausgleichszahlungen wichtig – falls einer von Ihnen in der Immobilie wohnen bleiben möchte, muss der andere Partner ausgezahlt werden. Wir führen Sie durch den Bewertungsprozess und ermitteln den tatsächlichen Wert Ihres Eigenheims.

Immobilie verkaufen

Sie möchten sämtliche Verantwortung abgeben und neu anfangen? Dann sollten Sie das Haus verkaufen. Die gleichzeitige Belastung durch Scheidung und Immobilienverkauf kann allerdings sehr hoch sein. Hier kommen wir ins Spiel: Wir stellen sicher, dass Ihre Immobilie optimal vermarktet wird. Durch gezielte Marketingstrategien und professionelle Exposés sorgen wir dafür, dass viele potenzielle Käufer angesprochen werden. Darüber hinaus übernehmen wir die Organisation von Besichtigungen und die Verhandlungen mit Interessenten. Ziel ist es, schnell einen geeigneten Käufer zu finden und einen angemessenen Preis zu bewirken, sodass Sie das Kapitel zeitnah abschließen können.

Vermietung der Immobilie

Die Vermietung der Immobilie stellt ebenfalls eine Option dar. So profitieren Sie von regelmäßigen Mieteinnahmen, die Ihnen finanziellen Spielraum bieten. Ein weiterer Vorteil der Vermietung ist, dass Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen müssen, da der Kredit weiterhin bedient wird. Zudem entfallen die Grundbuchkosten, weil der Grundbucheintrag unverändert bleibt.

 

Im Falle einer Vermietung unterstützen wir Sie nicht nur bei der Suche nach geeigneten Mietern, sondern übernehmen bei Bedarf auch die Mietverwaltung und helfen bei der rechtlichen Abwicklung der Mietverhältnisse. Kommen Sie gerne auf uns zu!

Teilung des Wohneigentums und Teilungsversteigerung

In seltenen Fällen, sofern es die Aufteilung Ihrer Immobilie hergibt, entscheiden sich Partner für eine Teilung des Wohneigentums. Dies bedeutet, dass beide Parteien weiterhin Eigentümer der Immobilie bleiben, aber unterschiedliche Anteile besitzen. Hierfür ist eine notarielle Beurkundung notwendig.

 

Sollten Sie keine Einigung erzielen, bleibt die Teilungsversteigerung als letzte Option. An der Versteigerung kann jeder beliebige Dritte teilnehmen und der Erlös wird zwischen beiden Seiten geteilt. Da der Preis oft geringer ausfällt als bei einem regulären Verkauf, sollte diese Variante gut durchdacht werden.

Wir unterstützen Sie!

Die Entscheidung, was mit der Immobilie nach einer Scheidung passiert, erfordert sorgfältige Überlegungen und strategisches Handeln. Bei Cornelia Hopf Immobilien stehen wir Ihnen in dieser herausfordernden Zeit mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Wir stellen sicher, dass alle finanziellen Details transparent und fair geregelt werden und Sie zu einer Lösung kommen, die beide Seiten akzeptieren.

 

weiterlesen

21.05.2019Geltendes Mietrecht bei Auszug des Mieters

Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.

Zum Newsletter

 

weiterlesen

29.08.2018Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:

Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
https://www.facebook.com/Immobilien.Recht.Inkasso.Erfurt/

weiterlesen

GRUNDSTÜCKS-RECHTSSCHUTZ

Kennen Sie unseren Rahmenvertrag KSH-Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz? Lesen Sie in der Leistungsübersicht mehr zum Inhalt der Versicherung. Wenn Sie an einem Angebot interessiert sind, senden Sie uns eine Mail an office@hopf-immobilien.de.

Beirat aktuell

Sind Sie Verwaltungsbeirat und möchten gern hilfreiche Informationen für Ihre tagtägliche Arbeit als Beirat? Dann abonnieren Sie die Fachzeitschrift BEIRATAKTUELL.

Erfahrungen & Bewertungen zu Cornelia Hopf Immobilien Cornelia Hopf Immobilien Immobilienmakler und Hausverwaltung Erfurt hat 3,92 von 5 Sternen 141 Bewertungen auf ProvenExpert.com