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15.11.2024Mit diesen Tipps sparen Sie effektiv Heiz- und Energiekosten

Gerade jetzt, wo die Temperaturen kontinuierlich sinken, stellen Heiz- und Energiekosten für viele Haushalte eine erhebliche Belastung dar. Wir geben Ihnen wertvolle Tipps an die Hand, wie Sie Ihre Kosten nachhaltig senken – und das ganz ohne zu frieren.

Die richtige Dämmung

Eine der grundlegendsten Maßnahmen zur Senkung Ihrer Heizkosten ist eine gute Dämmung. Überprüfen Sie die Isolierung Ihrer Fenster, Türen und Dachflächen. Ritzen an Fenstern und Türen lassen kalte Luft ins Haus, was die Heizkosten in die Höhe treibt. Dichten Sie alle Stellen sorgfältig ab, um den Wärmeverlust zu minimieren. Auch das Dämmen Ihrer Rollladenkästen kann helfen. Eine fachgerechte Dach- und Fassadendämmung erhöht ebenfalls maßgeblich die Energieeffizienz Ihres Hauses.

Bereiten Sie Ihre Heizung vor

Achten Sie darauf, dass Ihre Heizung regelmäßig gewartet wird. Entlüften Sie diese vor dem Wintereinbruch. Wichtig ist, dass Sie die Heizkörper nicht mit Möbel oder Vorhängen blockieren, damit die Wärme ungehindert zirkulieren kann. Überprüfen Sie auch, ob die Thermostate richtig eingestellt sind. Im Wohnzimmer sollten Sie etwa 20 Grad haben. Im Schlafzimmer reichen 18 Grad und in wenig genutzten Räumen 17 Grad. 

Nutzung intelligenter Technologien

In der heutigen Zeit bieten moderne Smart-Home-Technologien viele Möglichkeiten zur Steuerung und Regulierung des Energieverbrauchs. Programmierbare Thermostate ermöglichen es Ihnen, Heizzeiten für verschiedene Räume festzulegen und die Temperatur entsprechend anzupassen. So sorgen Sie dafür, dass die Räume nicht auskühlen und optimieren gleichzeitig den Energieverbrauch.

Richtiges Lüften

Richtiges Lüften sollte ebenfalls Bestandteil Ihrer Energiesparstrategie sein. Lassen Sie Ihre Fenster nicht auf Kipp, da Ihre Zimmer hierdurch abkühlen und Sie besonders stark heizen müssen, um sie wieder aufzuwärmen. Lüften Sie stattdessen Stoß, indem Sie mehrmals täglich die Fenster für etwa fünf Minuten weit öffnen. Diese Methode sorgt für einen schnellen Luftaustausch und verhindert, dass die Wände ihre Wärme verlieren.

Kleine Maßnahmen mit großer Wirkung

Ihren Stromverbrauch können Sie im Alltag ganz einfach reduzieren, indem Sie auf folgende Aspekte achten:

 

  • Nutzen Sie einen Sparduschkopf.
  • Verwenden Sie beim Kochen einen Deckel.
  • Setzen Sie bei Ihrer Beleuchtung auf LED-Lampen.
  • Schalten Sie bei Ihrem Backofen die Umluftfunktion statt Ober- und Unterhitze ein.
  • Waschen Sie Ihre Wäsche häufiger bei 30 statt 60 Grad.
  • Schalten Sie Ihre technischen Geräte wie Fernseher oder Laptop aus, anstatt sie im Stand-by-Modus zu lassen.

Maximale Energieeffizienz

Wenn Sie Ihre Heizkosten langfristig senken möchten, sollten Sie über Investitionen in moderne Heizsysteme und alternative Energiequellen nachdenken, wie Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und Solarthermie. Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie die Energiekosten Ihres Hauses effektiv senken können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne und empfehlen Ihnen Energieberater aus der Region.

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21.05.2019Geltendes Mietrecht bei Auszug des Mieters

Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.

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29.08.2018Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:

Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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