Cornelia Hopf Immobilien

19.06.2024Immobilie geerbt: Das sollten Sie beachten

Erben Sie eine Immobilie, stehen Sie vor zahlreichen Fragen, die Sie in der ohnehin schweren Zeit zusätzlich belasten: Bis wann müssen Sie das Erbe annehmen? Lohnt sich ein Verkauf oder eine Vermietung? Was hat es mit der Erbschaftssteuer auf sich? Wir geben Ihnen in diesem Beitrag einen Überblick über die wichtigsten Informationen.

Die ersten Schritte

Informieren Sie sich zunächst darüber, ob Sie Alleinerbe oder Teil einer Erbengemeinschaft sind. Haben Sie Miterben, müssen Sie alle Entscheidungen gemeinsam treffen. Als Alleinerbe steht es Ihnen frei, wie Sie mit der Immobilie umgehen. Eine professionelle Immobilienbewertung hilft Ihnen bei der Entscheidungsfindung, da Sie erfahren, welchen Erlös Sie voraussichtlich bei einem Verkauf oder bei einer Vermietung erzielen. Darüber hinaus können Sie planen, welche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Kürze anstehen und ob sich diese finanziell lohnen.

Nach der Verkündung des Testaments haben Sie sechs Wochen Zeit, um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Dazu müssen Sie beim Nachlassgericht eine schriftliche Erklärung abgeben. Schlagen Sie das Erbe aus, wird die Immobilie an die nächste Person in der Erbfolge weitergegeben.

Erbschaftssteuer beachten

Nehmen Sie das Erbe an, wird eine Erbschaftssteuer fällig. Die Höhe hängt vom Wert der Immobilie, Ihrer Steuerklasse und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Ihnen und dem Erblasser ab. Es gilt: Je enger Sie verwandt sind, desto höher fallen die Freibeträge aus. Ehepartner können so eine Immobilie im Wert von bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Da es bei der Erbschaftsteuer einige Ausnahmen gibt, sollten Sie sich frühzeitig von einem Experten im Bereich Steuerrecht beraten lassen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Geerbte Immobilie selbst bewohnen, verkaufen oder vermieten?

Die Frage, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen sollten, können nur Sie ganz allein beantworten: Fühlen Sie sich wohl? Entspricht das Haus Ihrem Platzbedarf? Passt die Wohnlage zu Ihrer Jobsituation? Stimmen alle Anforderungen, steht einem Einzug nichts mehr im Weg.

 

Entspricht die Immobilie nicht Ihren Vorstellungen, stellt sich die Frage, ob Sie das Haus verkaufen oder vermieten sollten. Bei einer Vermietung profitieren Sie langfristig von den Mieteinnahmen und sorgen ideal fürs Alter vor. Allerdings geht eine Vermietung mit einem hohen Zeitaufwand einher, schließlich kümmern Sie sich um die Instandhaltung und sind jederzeit Ansprechpartner für Ihre Mieter. Mit einem Verkauf geben Sie sämtliche Verantwortung ab. Alternativ können Sie auch uns mit der Immobilienverwaltung beauftragen – so sichern Sie sich die Mietrendite, ohne sich um die Bewirtschaftung kümmern zu müssen.

 

Die Erbschaft einer Immobilie ist eine komplexe und emotionale Aufgabe. Wir beraten Sie umfassend und begleiten Sie bei einem Verkauf oder einer Vermietung. Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Gespräch.

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21.05.2019Geltendes Mietrecht bei Auszug des Mieters

Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.

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29.08.2018Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:

Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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