In Deutschland erfreuen sich Eigenheime wachsender Beliebtheit. Sowohl als Wohnheim wie auch als Wertanlage, die nebenbei vermietet werden kann. Das ist bei den stetig steigenden Immobilienpreisen wenig überraschend. Für Immobilienerben gilt dies aufgrund der hohen Freibeträge in besonderer Weise.
Im Jahr 2000 lag der Durchschnittspreis für einen Quadratmeter bei 76 Euro. 2020 lag der Preis schon bei 213 Euro. Das entspricht einem Preisanstieg von 280 Prozent.
Allerdings ist es trotz der Freude über das neue Eigentum wichtig zu wissen, dass in Deutschland mittlerweile hohe vorgeschriebene Klimaschutzstandards gelten. Diese Standards können für viele Erben plötzlich zur Kostenfalle werden. Was viele nicht wissen: Kostenintensive Sanierungen werden in vielen Fällen beim Eigentümerwechsel zur Pflicht.
Deshalb ist es wichtig, sich vor dem Antritt des Erbes genau zu informieren. Wegen der neuen Klimaschutzstandards lassen sich eventuell nötige Sanierungen auch nicht mehr umgehen. Das kann u. a. Heizungsanlagen oder die Dämmung von Dachböden betreffen. Wenn die Immobilie nicht bewohnt, sondern vermietet wird, liegen die erforderlichen Standards oft höher. Sobald es zum Eigentumswechsel kommt, muss der neue Eigentümer innerhalb der folgenden zwei Jahre die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen umsetzen. Diese Pflicht gilt auch, wenn die neuen Eigentümer schon vorher in dem Haus (als Mieter oder Angehörige) gewohnt haben.
Da im Moment mehr als ein Drittel der Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern in Deutschland über 65 Jahre alt sind, kommt die angesprochene Thematik in den nächsten Jahren auf viele Erben zu.
Trotzdem werden sich auch im Falle einer anstehenden Sanierung viele Erbschaften finanziell lohnen. Grund dafür sind unter anderem die günstigen Sanierungskredite. Wer nach den Effizienzstandards saniert, bekommt günstige Kredite bei der KfW. Auch Zuschüsse und Fördermittel können beantragt werden.
Quelle: https://www.androidkosmos.de/sanierungspflicht-geerbte-immobilien-koennen-zur-kostenfalle-werden/
Baumaterial ist heute mehr denn je knapp und teuer. Da im Moment immer mehr gebaut wird, ist in der Zukunft mit einer weiteren Zuspitzung zu rechnen. Eine Lösung ist unter anderem das Recycling von Bauschutt. Nun hat die Bundesregierung eine einheitliche Regelung für den Einsatz von mineralischen Abfällen getroffen. Bisher hatte jedes Bundesland eine eigene Regelung für den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen. In der Zukunft sollen die in den Bauabfällen enthaltenen Rohstoffe nach einheitlichen Standards beseitigt werden, um das Recycling von Bauabfällen zu verbessern. Dadurch können Recycling-Anbieter durch deutschlandweit einheitliche Standards Verfahren erarbeiten, um an verschiedenen Standorten die Rohstoffe nach demselben Prinzip weiter zu verarbeiten. Die Regierung verspricht sich davon einen größeren Anteil an recycelten Materialien in der Bauwirtschaft. Besonders bei Beton ist ein enormes Potenzial vorhanden.
Somit soll das enorme Recycling-Potenzial, was in den Bauabfällen steckt, genutzt werden. Dadurch kann man große Mengen an Primärstoffen sparen und dadurch natürlich Ressourcen schonen.
Es ist der Traum vieler Mieter: Möglichst lange in einer für sie perfekten Wohnung zu leben. Mit voranschreitendem Alter ändern sich jedoch auch die Ansprüche ans Wohnen. So kann die Badewanne beispielsweise ein echtes Hindernis darstellen. Ein Badumbau könnte dieses Problem lösen und die Suche nach einer altersgerechten Wohnung überflüssig machen.
Doch bevor ein Badumbau geplant werden kann, muss dafür das Einverständnis des Eigentümers vorliegen. Das erklärt auch ausdrücklich der Deutsche Mieterbund (DMB).
Die Eigentümer können die Zustimmung verweigern, wenn ihr Interesse an einem unveränderten Zustand der Wohnung schwerer wiegt als das des Mieters. Die Art und die Schwere der Behinderung des Mieters, welcher einen Umbau wünscht, spielen dabei eine entscheidende Rolle. Außerdem sind der Umfang der baulichen Maßnahme, die Dauer der Bauzeit und die Möglichkeit des Rückbaus oder Baurechtsfragen entscheidende Faktoren. Die Regelungen lassen viel Interpretationsspielraum offen.
Der Vermieter kann seine Zustimmung zur baulichen Maßnahme davon abhängig machen, ob der Mieter eine angemessene zusätzliche Sicherheit leistet. Das bedeutet, dass eine Sicherheit erbracht werden muss, deren Höhe einen möglichen Rückbau nach Beendigung des Mietverhältnisses finanzieren kann. Bei vielen Umbaumaßnahmen bewegt man sich im fünfstelligen Bereich. Das macht einen Umbau inkl. Sicherheitseinlage für viele Mieter unmöglich.
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