Erben Sie eine Immobilie, stehen Sie vor zahlreichen Fragen, die Sie in der ohnehin schweren Zeit zusätzlich belasten: Bis wann müssen Sie das Erbe annehmen? Lohnt sich ein Verkauf oder eine Vermietung? Was hat es mit der Erbschaftssteuer auf sich? Wir geben Ihnen in diesem Beitrag einen Überblick über die wichtigsten Informationen.
Informieren Sie sich zunächst darüber, ob Sie Alleinerbe oder Teil einer Erbengemeinschaft sind. Haben Sie Miterben, müssen Sie alle Entscheidungen gemeinsam treffen. Als Alleinerbe steht es Ihnen frei, wie Sie mit der Immobilie umgehen. Eine professionelle Immobilienbewertung hilft Ihnen bei der Entscheidungsfindung, da Sie erfahren, welchen Erlös Sie voraussichtlich bei einem Verkauf oder bei einer Vermietung erzielen. Darüber hinaus können Sie planen, welche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Kürze anstehen und ob sich diese finanziell lohnen.
Nach der Verkündung des Testaments haben Sie sechs Wochen Zeit, um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Dazu müssen Sie beim Nachlassgericht eine schriftliche Erklärung abgeben. Schlagen Sie das Erbe aus, wird die Immobilie an die nächste Person in der Erbfolge weitergegeben.
Nehmen Sie das Erbe an, wird eine Erbschaftssteuer fällig. Die Höhe hängt vom Wert der Immobilie, Ihrer Steuerklasse und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Ihnen und dem Erblasser ab. Es gilt: Je enger Sie verwandt sind, desto höher fallen die Freibeträge aus. Ehepartner können so eine Immobilie im Wert von bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Da es bei der Erbschaftsteuer einige Ausnahmen gibt, sollten Sie sich frühzeitig von einem Experten im Bereich Steuerrecht beraten lassen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Frage, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen sollten, können nur Sie ganz allein beantworten: Fühlen Sie sich wohl? Entspricht das Haus Ihrem Platzbedarf? Passt die Wohnlage zu Ihrer Jobsituation? Stimmen alle Anforderungen, steht einem Einzug nichts mehr im Weg.
Entspricht die Immobilie nicht Ihren Vorstellungen, stellt sich die Frage, ob Sie das Haus verkaufen oder vermieten sollten. Bei einer Vermietung profitieren Sie langfristig von den Mieteinnahmen und sorgen ideal fürs Alter vor. Allerdings geht eine Vermietung mit einem hohen Zeitaufwand einher, schließlich kümmern Sie sich um die Instandhaltung und sind jederzeit Ansprechpartner für Ihre Mieter. Mit einem Verkauf geben Sie sämtliche Verantwortung ab. Alternativ können Sie auch uns mit der Immobilienverwaltung beauftragen – so sichern Sie sich die Mietrendite, ohne sich um die Bewirtschaftung kümmern zu müssen.
Die Erbschaft einer Immobilie ist eine komplexe und emotionale Aufgabe. Wir beraten Sie umfassend und begleiten Sie bei einem Verkauf oder einer Vermietung. Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Gespräch.
Ein Eigenheim ist der Wunsch vieler Menschen. Kein Wunder: Die eigene Immobilie können Sie vollkommen frei gestalten, ohne Rücksprache mit einem Vermieter halten zu müssen. Außerdem wohnen Sie nach dem Ablauf der Finanzierung mietfrei und sorgen optimal fürs Alter vor. Für Familien mit Kindern rückt dieser Traum dank des neuen Fördermittels in Thüringen nun ein großes Stück näher.
Das sogenannte Gesetz zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum von Familien wurde bereits Ende 2023 vom Thüringer Landtag verabschiedet. Seit dem 17. Juni können Sie nun einen Antrag bei der Thüringer Aufbaubank stellen.
Was wird gefördert?
Erwerben Sie als Familie das erste Mal Wohneigentum, haben Sie Anspruch auf die Förderung. Zum Wohneigentum zählen Eigentumswohnungen, Wohnhäuser im Bestand oder im Neubau und Grundstücke, die bebaut werden können. Wichtig ist, dass sich die Immobilie in Thüringen befindet und der Kaufvertrag nach dem 2. Januar 2024 beurkundet wurde.
Wer wird gefördert?
Zu förderberechtigten Familien zählen Ehepaare und Lebenspartner, die aktuell oder künftig in einer Hausgemeinschaft leben, sowie Alleinerziehende, in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren gemeldet ist. Zudem muss für Sie als Immobilienkäufer ein eigener Kindergeldanspruch bestehen.
Wie reiche ich meine Förderung ein?
Ihren Antrag reichen Sie über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank (TAB-Portal) ein. Hierfür müssen Sie sich registrieren und einen Account erstellen. Anschließend drucken Sie den im Portal gestellten Antrag aus, unterschreiben ihn und senden ihn bis spätestens zum 30. November per Post an die Thüringer Aufbaubank.
Für die Antragstellung benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Dazu zählen der notariell beurkundete Kaufvertrag, eine Vorlage des Grunderwerbsteuerbescheids inklusive Zahlungsbeleg und ein Nachweis zum Bezug des Kindergelds. Erwerben Sie ein Grundstück, müssen Sie außerdem belegen, dass sich dieses zur Wohnbebauung eignet. Sobald der neue Grundbuchauszug und eine amtliche Meldebescheinigung für alle genannten Familienmitglieder vorliegen, reichen Sie diese ebenfalls ein bzw. nach.
Für die Förderung gilt eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren. Das bedeutet, dass Sie die Immobilie innerhalb dieser Zeit selbst bewohnen müssen. Ziehen Ihre Kinder vor Fristende aus, hat dies jedoch keine negativen Auswirkungen.
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Immobilienkauf und beraten Sie zu Fördermitteln. Stöbern Sie gerne durch unsere Immobilienangebote und kontaktieren Sie uns bei Rückfragen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Besonders in der dunklen Jahreszeit kommt es vermehrt zu Einbrüchen. Laut Bundeskriminalamt gehen die Fallzahlen für Wohnungseinbrüche zwar kontinuierlich zurück, dennoch sollte man seine Immobilie möglichst einbruchssicher zu machen, um kein Risiko einzugehen. Gehen Sie jedoch bitte nicht davon aus, dass Einbrüche nur in den Wintermonaten stattfinden.
Durch einen umfassenden Einbruchsschutz kann erreicht werden, dass die eigene Immobilie gar nicht erst als ein lohnenswertes Ziel auf dem Radar der Einbrecher auftaucht.
1. Fenster und Türen schließen: Bevor Sie Ihr Zuhause verlassen oder schlafen gehen, stellen Sie sicher, dass alle Fenster und Außentüren geschlossen sind. Vermeiden Sie es, Fenster auf Kippstellung zu lassen, da diese eine Einladung für Einbrecher sein können. 90 % der Einbrecher dringen durch Türen oder Fenster ein.
2. Haustüren zweimal abschließen: Verschließen Sie Ihre Haustür immer zweimal, um sie sicherer zu machen. Vermeiden Sie es, Haustürschlüssel an offensichtlichen Orten wie unter Fußmatten oder Blumentöpfen zu verstecken. Dies sollte auch geschehen, wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur kurz verlassen.
3. Urlaubszeit beachten: Vermeiden Sie es, Urlaubspläne in sozialen Medien zu teilen, da dies Einbrechern signalisieren könnte, dass Ihr Zuhause unbeaufsichtigt ist. Bitten Sie Nachbarn oder Freunde, regelmäßig Ihren Briefkasten zu leeren und Lichter einzuschalten, um den Eindruck zu erwecken, dass jemand zu Hause ist. Installieren Sie nach Möglichkeit eine lückenlose Außenbeleuchtung.
4. Bewegungsmelder, Kameras und Zeitschaltuhren verwenden: Installieren Sie Bewegungsmelder, Kameras und Zeitschaltuhren, um Ihr Zuhause zu überwachen und potenzielle Einbrecher abzuschrecken. Achten Sie darauf, dass Kameras nur Ihr eigenes Grundstück überwachen und gut sichtbare Hinweisschilder aufstellen, um Besucher über die Überwachung zu informieren. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Überwachungsanlage, um Manipulationen am System vor einem geplanten Einbruch frühzeitig zu erkennen. Außerdem sollten Bepflanzungen vermieden werden, die die Immobilie uneinsichtig machen.
5. Jalousien nicht dauerhaft geschlossen halten: Vermeiden Sie es, Jalousien dauerhaft geschlossen zu halten, da dies signalisieren könnte, dass niemand zu Hause ist. Stattdessen können Sie Zeitschaltuhren verwenden, um Jalousien automatisch zu öffnen und zu schließen, um den Eindruck zu erwecken, dass jemand zu Hause ist.
6. Haus-/ oder Wohnungstür und Fenster zusätzlich sichern: Investieren Sie in zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie abschließbare Fenstergriffe, verstärkte Türen mit Mehrfachverriegelung und Fenster mit Einbruchschutzklasse RC 2. Dies kann die Einbruchsicherheit Ihres Hauses erheblich verbessern.
7. Aufmerksam sein: Fallen Ihnen verdächtige Personen im Umfeld auf oder bemerken Sie, wie Fotos von Ihrem Haus gemacht werden, zögern Sie nicht, kontakt zur Polizei aufzunehmen und diese Vorfälle zu melden. In Mehrfamilienhäusern kommt es vor, dass am Haus oder an den Briefkästen sogenannte „Gaunerzinken“ angebracht werden. Gemeint sind Symbole mit denen die Kriminellen kommunizieren und anzeigen können, welche Wohnung oder welches Haus ein lohnenswertes Ziel sein könnte.
8. Inventarliste erstellen: Erstellen Sie eine Inventarliste Ihrer Wertgegenstände für den Fall eines Einbruchs, um die Schadensregulierung mit Ihrer Hausratversicherung zu erleichtern.
9. Richtiges Verhalten nach einem Einbruch: Falls Sie Opfer eines Einbruchs werden, verlassen Sie sofort Ihr Zuhause, rufen Sie die Polizei und kontaktieren Sie Ihre Versicherung. Bewahren Sie Ruhe und dokumentieren Sie den Schaden, ohne den Tatort zu verändern.
10. Zentraler Sperr-Notruf nutzen: Nutzen Sie den zentralen Sperr-Notruf 116 116, um wichtige Dokumente und Karten wie Kreditkarten und den Personalausweis zu sperren, falls sie gestohlen wurden.
Kennen Sie unseren Rahmenvertrag KSH-Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz? Lesen Sie in der Leistungsübersicht mehr zum Inhalt der Versicherung. Wenn Sie an einem Angebot interessiert sind, senden Sie uns eine Mail an office@hopf-immobilien.de.
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