Das nächste Jahr bringt einige Veränderungen für alle, die bauen, modernisieren oder Energie selbst erzeugen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
Förderantrag vor Beginn der Baumaßnahmen stellen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst in seinem Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien" Solaranlagen, Wärmepumpenheizungen und Biomasseheizungen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Verbraucher ab 2018 den Förderantrag stellen, bevor sie mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme beginnen.
Absenkung des Tilgungszuschusses
Die KfW (Bankengruppe) verringert ab dem 1. Januar 2018 den Tilgungszuschuss in ihrem Programm "Erneuerbare Energien-Speicher" zur Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen von dreizehn auf zehn Prozent der errechneten Speicherkosten.
Altersgerechtes Umbauen wird wahrscheinlich wieder bezuschusst
Alles deutet darauf hin, dass die KfW 2018 wieder Maßnahmen unterstützt, die die Barrierefreiheit von Wohnungen verbessern und dem Schutz vor Einbruch dienen.
HBCD-haltige Dämmstoffe nicht mehr als gefährlicher Abfall eingestuft
HBCD-haltige Dämmstoffe gelten ab 2018 in der Regel nicht mehr als gefährlicher Abfall. Verbraucher müssen sie jedoch separat sammeln, so dass sie vom Entsorger erfasst und gewogen werden können.
Bauherren künftig besser abgesichert
Mit der Reform des Bauvertragsrechts und der Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung erhalten Bauherren ab 2018 eine Baubeschreibung. Sie beinhaltet detaillierte Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard. Bauherren profitieren in mehrfacher Weise von dieser Neuregelung:
1. Sie ermöglicht ihnen noch vor Abschluss des Vertrages, Angebote besser miteinander zu vergleichen.
2. Sie belegt, dass die Förderbedingungen eingehalten wurden.
3. Sie eignet sich als Grundlage, um einen Kredit zu beantragen.
4. Sie dient als Nachweis, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten wurden.
Darüber hinaus verpflichtet das Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2018 die am Bau beteiligten Parteien dazu, die Bauzeit im Bauvertrag verbindlich festzuhalten. Des Weiteren können Bauherren den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen.
Neuigkeiten für Stromerzeuger
Eingeschränkte Steuerentlastung bei Kraft-Wärmekopplung: Energiesteuern für Gas und Öl werden bei Kraft-Wärmekopplung nur noch nach Abzug der Investitionsbeihilfen rückerstattet. Die Steuerentlastung gilt generell nur für hocheffiziente Anlagen, mit einem Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent.
Intelligente Messsysteme für Photovoltaik, Kraft-Wärme-Kopplung und Co.
Ab 2018 können neue kleine Energieerzeugungsanlagen mit Smart Meter ausgestattet werden. Hierbei handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den Stromverbrauch bzw. die Stromerzeugung ermittelt. Er speichert die Daten und sendet sie an Stromversorger und Netzbetreiber. Das intelligente Messsystem darf die Kosten pro Messpunkt 60 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Ab 2020 sollen auch Stromverbraucher mit unter 6.000 kWh pro Jahr mit Smart Meter ausgestattet werden.
Quelle: BVI-News vom 08.12.2017, Herausgeber: BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Neues City-Büro für Exclusive-Immobilien der Cornelia Hopf Immobilien eröffnet
1990 gestartet mit guten Ideen, Lust, etwas Neues zu probieren und viel Engagement zählt Cornelia Hopf Immobilien heute zu den führenden Immobilienunternehmen am Standort Erfurt. Als private Immobilienverwaltung betreut das Unternehmen Wohn- und Gewerbeimmobilien ganzheitlich. Professionalität, Leistungstiefe und Leidenschaft für den Beruf zeichnen Cornelia Hopf-Lonzen und ihr Team dabei aus. In den beiden Büros arbeiten mehr als 20 Experten, die Interessenten bei allen Fragen zur Verwaltung, Vermietung und Verkauf von Immobilien zur Seite stehen. Vor allem im WEG-Bereich sind diese hochqualifiziert, aber auch im Gewerbe- und Mietrecht professionell aufgestellt. Die marktgerechte Vermietung der Liegenschaften, Wohnungen und Gewerbeeinheiten ist eine Aufgabe, welche die Experten von Cornelia Hopf Immobilien ebenfalls erfolgreich absolvieren.
Das neue City-Büro – die feierliche Eröffnung fand am 28. September statt – steht ab sofort für den Vertrieb von Exclusive-Immobilien zur Verfügung. Mitten in der Altstadt ist das Team für Interessenten da, bewertet ihre Immobilien, platziert sie zur richtigen Zeit am Markt und findet passende Käufer. Aber auch wer an einem Kauf interessiert ist, wird hier von Spezialisten gern beraten. Gemeinsam mit ihren Kunden suchen sie die perfekt passende Immobilie für Interessenten und ihre Zukunft aus. Machen Sie das Richtige und vertrauen Sie den Fachleuten von Cornelia Hopf-Immobilien Ihre Objekte zur Vermietung oder zum Verkauf im City-Büro an. Als verlässlicher Partner übernehmen sie den Vertrieb Ihres Eigentums und beraten Sie bei Kauf- oder Mietinteresse – machen Sie am besten gleich einen Termin aus!
Michaelisstraße 7 | 99084 Erfurt
Telefon: 0361 55057-885
Telefax: 0361 74973-150
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www.hopf-immobilien.de
Quelle: Thüringer Allgemeine/ Thüringer Landeszeitung, Ausgabe Erfurt Stadt & Land, 03. Oktober 2017
Am 17.04.2017 wurde den Eigentümern der Wohnanlage Auenhöfe, BA II, durch die Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz, Anja Siegesmund, der erste Förderbescheid für die Umsetzung eines Mieterstrommodells überreicht. Für die Förderung steht das Programm "Solar Invest" zur Verfügung. Gemeinsam mit den Beratern und Eigentümern erarbeiten wir ein Modell, welches nun auch Mietern ermöglichen soll, von der Energiewende zu profitieren. Wenn die Umsetzung klappt, können erstmals Menschen ohne selber im Besitz von Wohneigentum zu sein, die klimafreundliche und kostengünstige Sonnenenergie nutzen.
Die Initiative der Eigentümergemeinschaft zu diesem Pilotprojekt ist durch das Engagement des Thüringer Solarnetzwerkes "SolarInput e.V." entstanden. Und wir als Verwalter dieser Wohnanlage werden unter Einbeziehung aller rechtlichen Faktoren mithelfen, das Projekt als Nachahmprojekt zu entwickeln. Wir werden zeitnah über die Fortschritte informieren und stehen natürlich für Fragen gern zur Verfügung.
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