Cornelia Hopf Immobilien

05.04.2018KfW ändert Förderkonditionen für Anträge ab dem 17. April 2018

Die staatliche Förderbank KfW gewährt günstige Kredite für die energetische Sanierung von Gebäude in den Programmen Nummer 151/152 "Energieeffizient Sanieren" und dem Bau oder Erwerb energieeffizienter Gebäude in dem Programm Nummer 153 "Energieeffizient Bauen". Wer ab dem 17. April 2018 allerdings bei der KfW einen Förderantrag im Rahmen dieser Programme einreicht muss sich auf neue Konditionen einstellen, die weniger kundenfreundlich sind.

Keine Sondertilgungen mehr möglich
Wer einen Immobilien-Kredit aufnimmt, dem räumt die Bank üblicherweise die Möglichkeit ein, jedes Jahr einen bestimmten Prozentsatz des aufgenommenen Betrages zinsfrei abzubezahlen, bzw. zu "tilgen". Diese bisher möglichen "Sondertilgungen" können die KfW-Kreditnehmer in den Programmen "151/152 Energieeffizient Sanieren" und "153 Energieeffizient Bauen" nicht mehr wahrnehmen, wenn sie den Förderantrag am 17. April 2018 oder später einreichen.

Zinsbindung auf zehn Jahre beschränkt
Für das KfW-Förderprogramm "153 Energieeffizient Bauen" (Kredit) konnte bisher der Zinssatz wahlweise für die ersten 10 oder 20 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben werden. In dem Merkblatt für die Förderkonditionen ab 17. April 2018 heißt es: "Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben."

Provisionsfreie Zeit für die Bereitstellung des Kredits wird verkürzt
Wer mit Hilfe eines Bankkredits baut oder saniert, muss sich beizeiten um die Finanzierung kümmern. Deshalb ist es in der Praxis üblich, dass der Termin für die Auszahlung des Kredits und der Beginn der Baumaßnahmen, bzw. fällige Zahlungen nicht übereinstimmen. Diese Zeitperiode, wenn der Kreditbetrag bereit ist zur Auszahlung und vom Kreditnehmer abgerufen werden kann, wird "Bereitstellungszeit" genannt. Diese wird üblicherweise auf eine bestimmte Zeitperiode zinslos befristet, danach fallen sogenannten "Bereitstellungszinsen" an. Die KfW verkürzt für Förderanträge ab dem 17. April 2018 in den Programmen 151/152/153 die bereitstellungszinsfreie Zeit auf sechs Monate.

Ab dem 17. April 2018 gelten für Förderanträge in den genannten Programmen folgende Konditionen: "Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Diese wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ohne gesonderten Antrag um maximal 24 Monate verlängert. Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird ab dem 7. Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat berechnet."

KfW-Förderprogramme Nummer 151 und 152
Energieeffizient Sanieren – Kredit für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einzelne energetische Maßnahmen:
https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Finanzierungspartner/F%C3%B6rderprodukte/Energieeffizient-Sanieren-Kredit-(151-152)/index.jsp

KfW-Förderprogramm Nummer 153
Energieeffizient Bauen - Kredit für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses:
https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Finanzierungspartner/F%C3%B6rderprodukte/Energieeffizient-Bauen-(153)/index.jsp

Quelle: BVI-News vom 05.04.2018, Herausgeber: BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.

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10.03.2018Mit Herz und Kreativität für Erfurt

Cornelia Hopf-Lonzen ist eine toughe Immobilienfrau und eine wahre Erfurter Seele. TOP THÜRINGEN erzählt sie von ihrer Liebe zur Landeshauptstadt und ihrem Beruf.

Frau Hopf-Lonzen, Sie sitzen an zwei Standorten in Erfurt. Wie lange sind Sie schon im Erfurter Norden?
Seit 1993. Mit meinem damaligen Geschäftspartner mietete ich zuerst ein Büro in der Innenstadt. Aus familiären Gründen wechselte ich in die Salinenstraße 19. Dort baute ich mit einem immer stärker werdenden Team die Firma so auf, wie sie heute ist. Inzwischen unterstützt mich meine Tochter – das macht mich stolz und glücklich.

Weshalb entschieden Sie sich für ein zweites Büro in der Innenstadt?
Das habe ich aus verschiedenen Gründen getan. Das Haus „Zur großen alten Waage“ in der Michaelisstraße hat mich fasziniert – so viel Geschichte in einem Haus. Zudem konnte ich kreativ sein, Altes mit Modernem verbinden und dabei gleichzeitig mitten in der Stadt sein. Wir wollen unseren Kunden die Möglichkeit geben, uns fußläufig schnell zu erreichen. Der Erfurter Norden bedeutet mir sehr viel – dort habe ich meine Firma gegründet und sie auf solide Füße gestellt. In der Innenstadt möchten wir näher am Puls der Zeit sein, die aktuelle Entwicklung des Immobilienmarktes ganz nah begleiten.

Wenn Sie auf die letzten 28 Jahre zurückblicken, was hat sich in Erfurt allgemein und in Zusammenhang mit Ihrem Job verändert?
Alles ist schneller – früher schrieb man einen Brief, heute schickt man E-Mails. Die Möglichkeiten, sich zu entwickeln, weiterzubilden, seinen Horizont zu erweitern, sind so gewaltig. Das fasziniert mich. Damit aufkommende Chancen zu nutzen und für sich einzusetzen, das hat so viel mit Kreativität zu tun. Die Immobilienbranche entwickelt sich ebenfalls ständig und wird moderner – auch wenn diese Entwicklung zeitversetzt passiert. Gesetze und Verordnungen hemmen leider schnelle Entwicklungen. Aber es macht riesigen Spaß, Teil dieses Prozesses zu sein. Dafür lebe und arbeite ich. Es macht mir große Freude, meine Erfahrungen und mein Wissen nicht nur in der Immobilienbranche einzusetzen. Ich engagiere mich bei den Erfurter Soroptimistinnen und helfe mit Leidenschaft bei der Akquise von Sponsoren und nötigen Finanzmitteln, um vorrangig regionale soziale Projekte zu unterstützen. Für andere zu sorgen, erfüllt mich mit großer Freude. Und das ist die Grundlage für den Erfolg meines Familienunternehmens: Mit Verlässlichkeit und viel Dank in das uns bisher entgegengebrachte Vertrauen nehmen wir zukünftige Aufgaben an.

Wer bin ich?
Eine Erfurter Puffbohne mit Arnstädter Wurzeln. Eine Frau, die die Ärmel hochkrempelt, zupackt und sich nichts vormachen lässt.

Was mache ich?
Alles rund um die Immobilie – das reicht von Verwaltung über Bewertung und Einschätzung bis hin zum Vertrieb einer Liegenschaft. Mein Team und ich beraten auch Kunden, die sich den Traum von der eigenen Immobilie erfüllen möchten.

Wie lange mache ich das schon und wie bin ich dazu gekommen?
Es ist bereits 28 Jahre her, dass ich über Umwege zu meinem heutigen Beruf und meiner Passion gekommen bin. Ich wollte immer etwas Kreatives machen und nach dem Abi eine Schneiderlehre absolvieren. Ich entschied mich dann doch für ein Studium. Zum Mauerfall war ich jung und mutig genug, etwas Neues zu probieren. So kam ich eher durch Zufall zu den Immobilien. Ich wälzte nächtelang Bücher, um dieses neue und spannende Thema zu verstehen. Heute bilde ich selbst junge Leute aus und motiviere sie, in dieser Branche die Chance zu sehen, kreativ zu sein. Denn kreativ bin ich immer noch gern – kreativ und innovativ.

Immobilienverwaltung
Salinenstr. 19, 99086 Erfurt
Tel. 0361 74973-0
office@hopf-immobilien.de

Immobilienvermietung/-verkauf
Michaelisstr. 7, 99084 Erfurt
Tel. 0361 55057-885
vertrieb@hopf-immobilien.de
www.hopf-immobilien.de

Quelle: TOP MAGAZIN Thüringer, Ausgabe 1, Frühjahr 2018

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12.12.2017Das ändert sich 2018 bei Hausbau, Sanierung und Förderung

Das nächste Jahr bringt einige Veränderungen für alle, die bauen, modernisieren oder Energie selbst erzeugen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

Förderantrag vor Beginn der Baumaßnahmen stellen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst in seinem Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien" Solaranlagen, Wärmepumpenheizungen und Biomasseheizungen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Verbraucher ab 2018 den Förderantrag stellen, bevor sie mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme beginnen.

Absenkung des Tilgungszuschusses
Die KfW (Bankengruppe) verringert ab dem 1. Januar 2018 den Tilgungszuschuss in ihrem Programm "Erneuerbare Energien-Speicher" zur Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen von dreizehn auf zehn Prozent der errechneten Speicherkosten.

Altersgerechtes Umbauen wird wahrscheinlich wieder bezuschusst
Alles deutet darauf hin, dass die KfW 2018 wieder Maßnahmen unterstützt, die die Barrierefreiheit von Wohnungen verbessern und dem Schutz vor Einbruch dienen.

HBCD-haltige Dämmstoffe nicht mehr als gefährlicher Abfall eingestuft
HBCD-haltige Dämmstoffe gelten ab 2018 in der Regel nicht mehr als gefährlicher Abfall. Verbraucher müssen sie jedoch separat sammeln, so dass sie vom Entsorger erfasst und gewogen werden können.

Bauherren künftig besser abgesichert
Mit der Reform des Bauvertragsrechts und der Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung erhalten Bauherren ab 2018 eine Baubeschreibung. Sie beinhaltet detaillierte Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard. Bauherren profitieren in mehrfacher Weise von dieser Neuregelung:
1. Sie ermöglicht ihnen noch vor Abschluss des Vertrages, Angebote besser miteinander zu vergleichen.
2. Sie belegt, dass die Förderbedingungen eingehalten wurden.
3. Sie eignet sich als Grundlage, um einen Kredit zu beantragen.
4. Sie dient als Nachweis, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten wurden.
Darüber hinaus verpflichtet das Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2018 die am Bau beteiligten Parteien dazu, die Bauzeit im Bauvertrag verbindlich festzuhalten. Des Weiteren können Bauherren den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen.

Neuigkeiten für Stromerzeuger
Eingeschränkte Steuerentlastung bei Kraft-Wärmekopplung: Energiesteuern für Gas und Öl werden bei Kraft-Wärmekopplung nur noch nach Abzug der Investitionsbeihilfen rückerstattet. Die Steuerentlastung gilt generell nur für hocheffiziente Anlagen, mit einem Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent.

Intelligente Messsysteme für Photovoltaik, Kraft-Wärme-Kopplung und Co.
Ab 2018 können neue kleine Energieerzeugungsanlagen mit Smart Meter ausgestattet werden. Hierbei handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den Stromverbrauch bzw. die Stromerzeugung ermittelt. Er speichert die Daten und sendet sie an Stromversorger und Netzbetreiber. Das intelligente Messsystem darf die Kosten pro Messpunkt 60 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Ab 2020 sollen auch Stromverbraucher mit unter 6.000 kWh pro Jahr mit Smart Meter ausgestattet werden.

Quelle: BVI-News vom 08.12.2017, Herausgeber: BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.

 

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