Cornelia Hopf Immobilien

29.08.2018Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:

Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
https://www.facebook.com/Immobilien.Recht.Inkasso.Erfurt/

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08.06.2018Mietpreis am Anschlag - aktuelle Beitrag im mdr

Dieser Tage wird der Umstand der rasant steigenden Mietpreise in vielen deutschen Groß- aber auch Kleinstädten wieder heiß diskutiert.
Zu diesem Thema war diese Woche auch Cornelia Hopf-Lonzen als Gast in die Talkrunde der mdr-Sendung "FAKT IST! Erfurt" eingeladen, um Ihre Erfahrungen auf dem Erfurter Wohnungsmarkt zu teilen.

Das Video können Sie in der Mediathek des mdr sehen, Frau Hopf-Lonzen spricht etwa ab Minute 46. 

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22.05.2018Ab August 2018 kann Baukindergeld beantragt werden!

Das Baukindergeld kann ab August 2018 bei der KfW beantragt werden und es gilt rückwirkend ab 1. Januar 2018. Danach können Familien, die eine selbstgenutzte Wohnimmobilie gekauft haben von der Eigentumsförderung profitieren, egal ob eine Neubau- oder Bestandsimmobilie.
 
Was Sie zum Baukindergeld noch wissen müssen:

  • Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Maßgeblich sind die durchschnittlichen Einkünfte der 2 Kalenderjahre vor der Antragstellung, einmalig nachzuweisen durch die entsprechenden Einkommensteuerbescheide.
  • Dieser Betrag erhöht sich pro weiterem Kind um 15.000 Euro und gilt für max. zwei Kinder. Voraussetzung ist der Bezug von Kindergeld oder Kinderfreibetrag.   
  • Für eine Familie mit zwei Kindern ergibt sich also über zehn Jahre ein Förderbetrag von 24.000 Euro.
  • Einen Anspruch auf Baukindergeld hat jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder erwirbt und darin lebt.
  • Die Förderung gilt für den erstmaligen Erwerb im Neubau oder Bestand.


Das Baukindergeld wird jungen Familien deutliche Vorteile bringen. So kann zum Beispiel eine Immobilie mit einem Kreditvolumen von 100.000 Euro einen monatlichen Kreditratenvorteil von bis zu 24 Prozent erbringen. Ein Immobilienkreditvolumen von 270.000 Euro lässt eine Ermäßigung von bis zu 10 % der monatlichen Kreditrate zu.
 
Der Haushaltsplan der Bundesregierung wird derzeit im Deutschen Bundestag in der Endrunde beraten. Demnach sind für das Baukindergeld 400 Millionen Euro für 2018 im Haushalt eingestellt. Damit könnten durchschnittlich ca. 220.000 junge Familien allein in diesem Jahr  in Deutschland gefördert werden. Der Haushaltsplan mit dem Baukindergeld soll vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden. Damit ist der Weg frei für das Baukindergeld und für die Anträge.
 
Quelle: IVD

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